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Registrierung der MTD-Berufe

Nationalrat und Bundesrat haben 2016 ein Gesetz zur Registrierung der Gesundheitsberufe beschlossen. Ziel ist es Patientensicherheit zu gewährleisten und Qualifizierungen im Gesundheitsbereich aufzuwerten. Jede/r Registrierte erhält einen Berufsausweis.

 

Die Registrierung kann seit 1. Juli 2018 durchgeführt werden!
Sämtliche aktuellen Informationen und Links dazu sind hier zu finden!

 

WER WIRD REGISTRIERT?

Erfasst werden Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und alle Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD).

WO WIRD DIE REGISTRIERUNG DURCHGEFÜHRT?

Die Arbeiterkammer führt die Registrierung der angestellten KollegInnen durch, Gesundheit Österreich GmbH die der freiberuflichen KollegInnen.

AB WANN WIRD REGISTRIERT?

Ab 1. JULI 2018, Sie haben dann aber etwa 1 Jahr Zeit sich registrieren zu lassen.

WAS KOSTET DIE REGISTRIERUNG?

Es entstehen KEINE Kosten laut Auskunft der AK OÖ.

WAS WIRD ERFASST?

Inhalte des Gesundheitsberuferegisters

Das Gesundheitsberuferegister enthält folgende Daten verpflichtend:

  1. Eintragungsnummer und Datum der Erstregistrierung
  2. Vor- und Familien- bzw. Nachnamen, gegebenenfalls Geburtsname
  3. akademische Grade
  4. Geschlecht
  5. Geburtsdatum
  6. Geburtsort
  7. Staatsangehörigkeit
  8. bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK-GH) gemäß E-Government-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004
  9. Ausbildungsabschluss bzw. Qualifikationsnachweis im jeweiligen Gesundheitsberuf
  10. Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt
  11. Art der Berufsausübung (freiberuflich, im Dienstverhältnis)
  12. Berufssitz(e)
  13. Dienstgeber und Dienstort(e)
  14. Berufs- und Ausbildungsbezeichnungen
  15. Verträge mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten
  16. Lichtbild
  17. Unterschrift
  18. Ruhen der Registrierung
  19. Berufsunterbrechung
  20. Gültigkeitsdatum der Registrierung
  21. Datum der letzten Änderung des Registerdatensatzes
  22. Streichung bei Berufseinstellung
  23. Streichung bei Entziehung der Berufsberechtigung
  24. Registrierungsbehörde

Fett gedruckte Daten werden unter http://www.gesundheit.gv.at öffentlich zugänglich sein und können damit auch von potenziellen DienstgeberInnen eingesehen werden.

WIE LANGE IST DIE REGISTRIERUNG GüLTIG?

Die Registrierung erfolgt jeweils auf fünf Jahre. Verlängerungen können ab drei Monate vor dem Ablauf der Frist beantragt werden. Die Registrierungsbehörde muss die registrierte Person als auch deren Dienstgeber über das kommende Auslaufen der Gültigkeit der Registrierung informieren.

Erfolgt die Verlängerung nicht rechtzeitig, ruht die Berufsberechtigung. Sie wird bei einem Verlängerungsantrag ab der Ausstellung des neuen Berufsausweises wieder aktiv.